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Faltmarke [ Falzmarke ]
1. Markierung zur Konfektionierung (Falten) eines Papiers, beispielsweise auf einem Briefbogen. 2. Markierung auf einem Druckbogen für die buchbinderische Weiterverarbeitung. Faltmarken haben in der Regel die Form eines kurzen, feinen Strichs.
[T] Beispielsweise wird bei einem Briefbogen nach DIN 676 (Form B) im Papierformat DIN A4 die obere Faltmarke - zum Versand in einem Kuvert DIN Lang - bei 105 Millimeter, die Mittelmarke bei 148,5 Millimeter und die untere Faltmarke bei 210 Millimeter angebracht.
Aufsatz zuletzt bearbeitet am 19.12.2006
von Wolfgang Beinert
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