Typolexikon.de : Das Lexikon der westeuropaeischen Typographie : Herausgegeben von Wolfgang Beinert, Berlin.
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Faltmarke [ Falzmarke ]

1. Markierung zur Konfektionierung (Falten) eines Papiers, beispielsweise auf einem Briefbogen. 2. Markierung auf einem Druckbogen für die buchbinderische Weiterverarbeitung. Faltmarken haben in der Regel die Form eines kurzen, feinen Strichs.

[T] Beispielsweise wird bei einem Briefbogen nach
DIN 676 (Form B) im Papierformat DIN A4 die obere Faltmarke - zum Versand in einem Kuvert DIN Lang - bei 105 Millimeter, die Mittelmarke bei 148,5 Millimeter und die untere Faltmarke bei 210 Millimeter angebracht.

Aufsatz zuletzt bearbeitet am 19.12.2006
von
Wolfgang Beinert




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Quelle: © Wolfgang Beinert, Typolexikon.de, Das Lexikon der westeuropäischen Typographie
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