|
Font Foundry
Schriftenhaus
Anglizismus für »Schriftenhaus« [1]; Plural »Font Foundries«. Handelsunternehmen, das eigene und/oder Fonts (Schriften) anderer Schriftenhersteller bzw. Type Designer (Schriftgestalter) vertreibt. Etymologisch entlehnt aus dem Englischen »Font« für »Schrift, Zeichensatz« und »Foundry« für »Gießerei«; zu Deutsch »Schriftgießerei«, was wiederum eine gewerbespezifische Bezeichnung aus der Periode des materiellen Schriftsatzes für ein Unternehmen ist, das physische Druckschriften (z.B. Bleibuchstaben) herstellte und in der Regel an Offizinen verkaufte [2].
Gegenwärtig global agierende Handelsunternehmen, beispielsweise die Fontshop AG, MyFonts oder die Linotype GmbH [3], führen heute zehntausende unterschiedliche Schriftstile bis hin zu kompletten Schriftenbibliotheken (z.B. ITC Library, OpenType Edition) von Dutzenden von Schriftenhäusern (z.B. Berthold (D), Emigre (USA) oder Elsner+Flake (D)) sowie Schriften von unzähligen Schriftgestaltern (z.B. Nevil Brody (GB, *1957), Giambattista Bodoni (I, 1740–1813) oder Günter Gerhard Lange (D, 1921–2008)) im Sortiment [4].
In der Regel werden Screen Fonts und Druckschriften von den Font Foundries nach typographischen Schriftklassifikationsmodellen geordnet und als einzelner Schriftschnitt, in Schriftfamilien, in Font Bundles (Bündel unterschiedlicher Schriften) [5] oder als komplette Schriftbibliotheken offeriert.
Digitale Fonts werden in unterschiedlichen Technologien (siehe auch Font), beispielsweise als Bitmap Fonts, TrueType Fonts, Font Suitcase, PostScript Fonts, OpenType Fonts, App Fonts oder als Web Fonts für unterschiedliche Computerperipherien angeboten [6]. Digitale Schriften werden nahezu ausschließlich per Download über das Internet distribuiert.
FONT FOUNDRIES UND TYPE DESIGNER
Exemplarische Auswahl, extern verlinkt
Astigmatic: astigmatic.com
Bitstream: bitstream.com
Blambot: blambot.com
Bold Monday: boldmonday.com
Cape Arcona: cape-arcona.com
Castletype: castletype.com
Club Type: clubtype.co.uk
Dinctype: girlswhowearglasses.com
DTP Types Limited: dtptypes.com
Ductype: ductype.com/dt.html
Dutch Type Library: dutchtypelibrary.nl
Elsner & Flake: elsner-flake.com
Emigre: emigre.com
Final: final.nu
Floodfonts: floodfonts.com
Font Bureau: fontbureau.com
Font Diner: fontdiner.com
fontBoy: fontboy.com
FontFont: fontfont.com
Fontology: buymyfonts.com
Fontschmiede: fontschmiede.de
FontShop AG : fontshop.com
Fontsmith: fontsmith.co.uk
Fontsmith: fontsmith.com
Fountain: fountain.nu
Garage Fonts: garagefonts.com
German Type Foundry: germantype.com
Google Web Fonts: google.com/webfonts
Hoefler & Frere-Joenes: typography.com
House Industries: houseind.com
ITC: itcfonts.com
Letterhead fonts: letterheadfonts.com
LettError: letterror.com
Linotype Library: linotype.com [1]
Lucas Fonts: lucasfonts.com
Misprinted Type 4: misprintedtype.com
Monotype: fonts.com [1]
MyFonts: new.myfonts.com
No Bodoni: nobodoni.com
OurType: ourtype.com
Outside the line: outside-the-line.com
P22: p22.com
Pampatype: pampatype.com
PampaType: pampatype.com
Paratype: paratype.com
Patricia Lillie: patricialillie.com
Phantompower: phantompower.de/fonts
PizzaDude.dk: pizzadude.dk
Porchez Typofonderie: typofonderie.com
Positype: positype.com
Proscess Typefoundry: processtypefoundry.com
Psy-Ops: psyops.com
Shift: shiftype.com
SMeltery: smeltery.net
SparkyType: sparkytype.com
Stone Typefoundry: stonetypefoundry.com
Syn Fonts: synfonts.com
T26: t26.com
The Chank Company: chank.com
The Foundry: foundrytypes.co.uk
Tiro Typeworks: tiro.com
Typeco: typeco.com
Typotheque: typotheque.com
Unger, Gerard: gerardunger.com
URW: urwpp.de
Van der Laan, Paul: type-invaders.com
Virus: virusfonts.com
[1] Schriften werden heute global über das Internet vertrieben. Insofern benötigen Handelsunternehmen mehr oder weniger einheitliche Termini, um ihr Sortiment weltweit vermitteln zu können. Anglizistische Termini bieten sich notwendigerweise dafür an.
[2] Prominente deutsche Schriftgießereien in der Periode des materiellen Schriftsatzes waren beispielsweise die Berliner H. Berthold Schriftgießerei und Messinglinienfabrik von Hermann Berthold (D, 1831–1904) oder die Offenbacher Schriftgießerei der Gebrüder Klingspor (gegründet von Karl Klingspor, 1868–1950, infolge Stempel AG, infolge Linotype GmbH, infolge Monotype Inc.).
[3] Heute ist die Monotype Inc. weltweit nahezu Monopolist. Zu ihr gehören heute u.a. die Font Foundry Linotype und auch die Internethandelsplattform MyFonts, die Monotype zum Jahreswechsel 2011/12 für 50 Millionen (!) Dollar von Bitstream Inc. gekauft hat. Und da behaupte noch einer, mit Fonts wird kein Geld verdient.
[4] Unterschiedliche Font Foundries können sowohl die gleichen Schriften wie auch unterschiedliche Interpretationen des gleichen Schriftstils anbieten. Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Fonts die gleichen oder ähnlich Bezeichnungen und Namen (z.B. »Bodoni«, »Bauer Bodoni«, »Bodonii BE«, »Bondon«, »Bodoni Old Face«, »Bodoni URW», »Giambattista Bodoni« etc.) tragen können. Deshalb ist bei der Schriftwahl unabdingbar, sich für den »richtigen« Font (siehe auch Mikrotypographie) zu entscheiden. Denn Schrift ist nicht gleich Schrift!
[5] Insbesondere Font Bundels sollten vor dem Kauf sehr kritisch begutachtet werden. Denn oftmals enthalten sie neben einigen wenigen Qualitätschriften nur qualitativ minderwertige Adaptionen oder Kopien bereits existierender Schriften, Ladenhüter, Schriften ohne Kerning oder schlicht und einfach schriftgestalterisch fragwürdige Fonts, die so teuer als »Dreingaben« (Naturalrabatt) mitverkauft werden. Im Zweifelsfall immer nur den benötigten Schriftschnitt im Original erwerben!
[6] Fonts gibt es für unterschiedliche Mikrocomputer (z.B. PCs, Tablets, Smartphones) mit unterschiedlichen Betriebssystemen (z.B. Apple OS X Lion ®, Apple IOS 5 ® oder Microsoft Windows XP ®) in unterschiedlichen Schriftformaten (z.B. Pixel-, PostScript-, TrueType- , Web-, App- bzw. unterschiedliche OpenType-Formate). Vor dem Kauf sollte also verifiziert werden, ob die gewählte Schrift den gestalterischen und produktionstechnischen Anforderungen entspricht. Besondere Aufmerksamkeit gilt den unterschiedlichen OpenType-Formaten!
[T] Druckschriften können nicht am Bildschirm bzw. anhand des TrueType-Formats beurteilt werden, denn die Darstellung einer Druckschrift auf einer digitalen Benutzeroberfläche entspricht nicht dem Druckbild. Auch ein PDF-File ist nur für eine grobe Vorauswahl brauchbar. Deshalb sollte vor dem Kauf einer Schrift grundsätzlich ein gedrucktes Schriftmuster (Schriftmusterbuch, Katalog, Prospekt etc.) bestellt werden.
[T] Schriften werden von den Herstellern regelmäßig überarbeitet und für neue Satzsysteme bzw. Schriftsatzsoftware adaptiert. Deshalb sollte grundsätzlich für die offene Weitergabe der Belichtungsdaten der exakte Schriftstil inklusive der Bezugsquelle der verwendeten Schrift angegeben werden. Also Schriftname [z.B. Baskerville], Schriftbreite [z.B. normal], Schriftstärke [z.B. halbfett], Schriftlage [z.B. kursiv] und Schriftenbibliothek [z.B. Berthold ®]. Denn je nach Hersteller oder Distributor kann es zu markanten Unterschieden der Figuren und der Schriftstilbezeichnung kommen. Schrift ist nicht gleich Schrift!
[T] Vor dem »Kauf« eines Fonts sollte der »Schriftlizenzvertrag« genau studiert werden. Im Zweifelsfall ablehnen, im gegenseitigen Einvernehmen abändern oder die Schrift einfach woanders kaufen, wenn möglich beim Schriftgestalter selbst. Denn die Folgekosten können teuer zu Buche stehen, insbesondere für Webfonts, die sich die Font Foundries nach Page Views gerne vergolden lassen wollen.
Urheberrecht für Schriften und »Schriftsoftware«
Eine kritische Anmerkung von Wolfgang Beinert
AUS GEGEBENEN ANLASS
Seit einiger Zeit versuchen Font Foundries und Schriftenhändler durch massive PR- und Lobbyarbeit den Eindruck zu erwecken, dass Schrift kraft Gesetz durch Urheberrechte, Patentrechte, Lizenzrechte oder sonstige Persönlichkeits- oder Schutzrechte, ähnlich wie Musik, geschützt und geregelt wären oder sein müssten. Um diesen Eindruck etwas zu relativieren, eine kurze Anmerkung ...
Bekanntlich zählt Schrift seit Jahrtausenden zum Kulturgut der Menschheit (siehe Schriftgeschichte) und Typographie seit Jahrhunderten. Auch digitale Fonts, beispielsweise Webfonts, können deshalb nichts anderes als Kopien (Klone) und Adaptionen Jahrhundert alter Typometrie sein. Deshalb sind Buchstaben bzw. Schriften im Sinne des Urheberrechts aufgrund ihrer geringen »Schöpfungshöhe« weltweit nicht schutzfähig. Im Ergebnis wurde bisher deshalb die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Werkschriften weltweit (!) in allen entschiedenen Fällen verneint, ihnen also der urheberrechtliche Schutz konsequent verweigert. Gleiches gilt selbst für einen einfachen Gebrauchmusterschutz für Fonts. So wurde beispielsweise 2006 in einem aufsehenerregenden Musterprozess das von Microsoft ® angemeldete Gemeinschaftsmuster der »Segoe UI« für nichtig erklärt. Nur der Name »Segoe Ul« ® konnte als Warenzeichen eingetragen werden.
Font Fountries und Schriftenhändler versuchen deshalb nun durch einen Trick, der auch durch massive PR- und Lobbyarbeit flankiert wird, »Schrift« als »Schriftsoftware« mittels eines Lizenzvertrages, also Rechte an der Nutzung einer bestimmten Schriftsoftware zu ihren Bedingungen zu verkaufen. Diese neue Gepflogenheit ist allerdings mehr als fragwürdig, denn um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten einräumen zu können, müsste eigentlich eine Font Foundry über die dafür benötigten Patente, Urheberrechte, Gebrauchsmuster oder eingetragenen Marken etc. verfügen.
Auch die Frage, ob es sich bei einem Font um ein Computerprogramm handelt, ist weltweit mehr als umstritten. Bisher wurde auch »Schriftsoftware« im Ergebnis die für Anwendersoftware benötige Schöpfungshöhe generell verweigert. Daran dürften auch neue Font-Technologien, beispielsweise die plattformübergreifenden OpenType-Formate nichts ändern, insbesondere auch deshalb, weil die OpenType-Initiative ein offener Standard ist, der von Adobe ® und Microsoft ® der gesamten Font Community zur Verfügung gestellt wird. Fachjuristen gehen deshalb davon aus, dass die in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verwendeten Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA, End User License Agreement) für Font Files sittenwidrig sein könnten und höchstrichterlich keinen Bestand haben werden.
Etwas Polemik: In Anbetracht dessen, dass Font Foundries bis Ende der 1970er Jahre ihre Schriften noch per Preis pro Kilo und als Meterware verkauft haben, sie bis um das Jahr 2000 nicht einmal zur klassischen Typographie gezählt wurden (geschweige denn zum Grafikdesign) und nun Outlinekorrekturen für Font-Updates sowie das Hinting von PostScript-Outlines von nicht oder schlecht bezahlten Praktikanten erledigt werden müssen, ist der Wunsch nach gesetzlich geschützter »Schriftsoftware« zwar verständlich, aber wohl auch buchstäblich habgierig und infolge mangels besseren Wissens für alle kontraproduktiv. Denn auf den Punkt gebracht ist Schriftgestaltung im besten Falle Handwerk, heute überwiegend nur noch eine schlichte Dienstleistung – aber um Himmels Willen kein nennenswerter schöpferischer Akt, der durch das UrhG geschützt werden muss! Und ein automatisch generiertes Font File ist keine Anwendersoftware! Und seien wir ehrlich: Einmal abgesehen von der geradezu babylonischen Schriftenvielfalt, stagniert die Schriftgestaltung seit Jahrzehnten substantiell. Der Schriftbestand der früheren Jahrhunderte wird nur verwaltet, wiederverwertet, monetär ausgebeutet oder ideologisch vereinnahmt.
Das heißt aber nicht, dass gut zubereitete Qualitätsschriften nichts kosten dürfen. Quid pro quo! Aber keinesfalls über das Hintertürchen »Schriftsoftware« via Page Views oder sonstige auflagen- oder medienbezogene Abrechnungssysteme. Die Rechtsfolgen für Designer, Unternehmen und alle anderen User wären unabsehbar und somit nicht akzeptabel. Das mögliche Sperren von Websiten per einstweiliger Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, Reihenabmahnungen, irrwitzige Schadensersatzforderungen und sonstige juristische Scharmützel gehörten dann zum Alltag. Und ACTA, Anti-Counterfeiting Trade Agreement (siehe auch Was ist ACTA? Ein Video von Anonymus auf YouTube), würde diese fragwürdigen Rechtsdurchsetzungen dann auch noch mit privaten »Hilfssheriffs« umsetzen und unsere rechtsstaatlichen Prinzipien vollends aushöhlen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der globale Handel mit digitalen Fonts heute bereits ein nahezu monopolistischer Markt ist, den sich im Wesentlichen zwei »Verwerter« teilen. Und was folgt als Nächstes? Vielleicht Lizenzen nach Seitenzahl und Auflage eines Buches? Also Schluss mit der profitgierigen Wahrung von instrumentalisierten und angeblichen Urheberinteressen.
Gott bewahre uns vor US-Genmais, ACTA und dem Rechtsanspruch auf urheberrechtlich geschützte »Schriftsoftware«!
Aufsatz zuletzt bearbeitet am 21.02.2012
von Wolfgang Beinert
|
|
COPYRIGHT
Bibliographisches Zitieren
TYPO-SEMINARE
24.02.2012 Hamburg
03.03.2012 Berlin
09.03.2012 Düsseldorf
12.03.2012 Frankfurt a.M.
17.03.2012 München
LINKS
Atelier Beinert | Berlin
Archiv mit Zitaten
Designcenter Berlin
Typoakademie
Typolexikon

|
|