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Impressum
Ursprung und Definition
Typographischer Terminus für den »Druckvermerk« eines Buches; bibliographische Angaben in einem Druckerzeugnis über Copyright, Erscheinungsjahr, ISBN-Nummer, CIP-Kurztitelaufnahme und Produktion. Etymologisch von lat. »impressum« für »geduckt« zu lat. »imprimere« für »eindrücken, drucken« aus lt. »premere« für »pressen«. In der Buchgestaltung gehört das Impressum zur Titelei [1].
Das Impressum entwickelte sich in Deutschland sukzessive zwischen 1450 und 1500 aus dem »Incipit«, der Anfangszeile, und dem »Kolophon«, also der Schlußformel mittelalterlicher Manuskripte und Kodizes mit ihren obligaten Angaben zu Autor, Schreiber, Skriptorium und Entstehungsjahr. Der älteste Druckvermerk und somit das erste Impressum der deutschen Typographiegeschichte findet sich in der Schlußschrift zum »Psalterium Moguntinum« (Mainzer Psalter) aus dem Jahr 1457; diese prachtvoll mit roten und blauen Initialen illuminierte Inkunabel wurde als erster Dreifarbendruck in der Mainzer Offizin von Johann Fust und Petrus Schoeffer hergestellt. Erst nach und nach etablierte sich das Impressum auch im Anfangsbereich eines Druckwerkes.
Heute ist ein Impressum u.a. in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und Websites üblich. In der Regel nennt es neben den bereits oben genannten Angaben, die Namen der Verantwortlichen für den Inhalt (z.B. Urheber, Herausgeber, Verlag, Chefredakteur, Autor, Graphik Designer, Fotograf, usw.), die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, usw.) sowie Angaben über Erscheinungsweise, Auflage und Firma (z.B. HRB, UST, Gerichtsstand, usw.). Der Umfang eines Impressums wird je nach Medium durch bibliophile Traditionen oder Ständeregelungen (z.B. Kammerzugehörigkeit bei Anwälten) sowie ggf. auch durch Presse-, Verlags-, Medien- oder Teledienstegesetze geregelt.
[1] In der klassischen Buchtypographie wird das Impressum entweder auf der Rückseite des Haupttitels, also auf der Seite 4, oder auf den Seiten nach dem Inhalt platziert.
[T] Traditionell sind die Angaben im Impressum bindend für Quellenangaben Dritter und das bibliografische Zitieren.
[T] Traditionell wird in der Buchtypographie auch der Name des Buchgestalters, die Schriftbezeichnung, die Schriftsetzerei und die Druckerei im Impressum genannt.
[T] Die erforderlichen gesetzlichen Angaben im Impressum eines Mediums können stark je nach Land, Branche, Zweck und Segment variieren. Beispielsweise kann es bei der Website einer natürlichen Person (z.B. Privatperson) durchaus ausreichen, nur den Inhaber und/bzw. den Registrar der Domain mit seiner Adresse bei der DENIC, ICANN oder der INTERNIC zu hinterlegen. In anderen Fällen, beispielsweise bei reglementierten Berufen (z.B. Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten) oder juristischen Personen (z.B. AG, GmbH etc.), genügen diese Angaben oftmals nicht. Deshalb ist es ratsam, sich über die Rahmenbedingungen zu erkundigen oder sich im Zweifelsfalle durch einen fachkundigen Juristen beraten zu lassen.
[T] In Deutschland ist die allgemeine Kennzeichnungspflicht im Internet seit dem 01. März 2007 im Telemediengesetz (TMG) geregelt.
Aufsatz zuletzt bearbeitet am 06.03.2011
von Wolfgang Beinert
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COPYRIGHT
Bibliographisches Zitieren
TYPO-SEMINARE
24.02.2012 Hamburg
03.03.2012 Berlin
09.03.2012 Düsseldorf
12.03.2012 Frankfurt a.M.
17.03.2012 München
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