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Konsultationsgrößen
1. Typographische Bezeichnung für Schriftgrade von drei bis neun Didot-Punkt, also von Brillant bis Borgis (Bourgeois) (Mittel). Ab zehn Didot-Punkt werden Schriftgrade als Lesegrößen, ab 14 Didot-Punkt als Schaugrößen und ab 48 Didot-Punkt als Plakatgrößen bzw. im optomechanischen Schriftsatz (Fotosatz) als Display-Größen bezeichnet.
2. Bezeichnung für Schriftgrade von Fußnoten, Fußnotenzeichen, Marginalien und Randbemerkungen außerhalb einer Kolumne, welcher zwei bis fünf Didot-Punkt kleiner als der der Grundschrift ist. Beträgt beispielsweise die Grundschrift einer Schriftsatzarbeit 10 Didot-Punkt, betrüge die Konsultationsgröße fünf bis acht Didot-Punkt. Etymologisch rührt der Begriff »Konsultation« aus dem lateinischen »consultatio« für »Beratschlagung, Befragung« zu »consultare« für »beratschlagen, befragen«.
[T] In der Typographie existieren keine verbindlichen Bemessungsgrundlagen für Schriftgrößen im Sinne der Metrologie und der Typometrie.
[T] Die Divergenz bei Typometern, Software, Peripheriegeräten (RIPs) etc. ist trotz oft gleich lautender Termini und Größen gravierend.
[T] In Deutschland ist offiziell das metrische System, also die Angaben in mm, cm bzw. Meter bindend.
Aufsatz zuletzt bearbeitet am 03.11.2006
von Wolfgang Beinert
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