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Rechtsbündig
Typographischer Terminus für einen Zeilenfall, bei dem alle Zeilenenden rechtsbündig, in senkrechter Ausrichtung untereinander stehen und die Zeilenanfänge in der Regel links frei auslaufen (Flattersatz); rechtsbündige Ausrichtung von Wörtern, Zeilen und Textpassagen im Rahmen eines Gestaltungsrasters, Satzspiegels oder Umbruchsystems.
[T] Eine optisch gleichmäßige Satzkante erhält man durch den Randausgleich.
[T] Bei einem rechtsbündigen Flattersatz, z.B. bei Marginalien oder Bildunterschriften, müssen die Satzzeichen über die rechte Satzkante gestellt werden.
Aufsatz zuletzt bearbeitet am 16.08.2006
von Wolfgang Beinert
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