Begriff aus dem gewerbespezifischen Sprachschatz der Typografie, des Druck- sowie Buchbindergewerbes für Markierungen zur maschinellen Konfektionierung (z.B. Falzen und Rillen) eines Papier- bzw. Druckbogens. Je nach Ausschießschema umfassen Falzmarken eine oder mehrere Falzlinien und/oder ein oder mehrere Falzkreuze.
Falzmarken werden in gewerblichen Hauptdruckverfahren (z.B. Buchdruck, Flexodruck, Offsetdruck, Siebdruck oder Tiefdruck) – wie auch Beschnittzeichen oder Passermarken – auf dem unbeschnittenen Druckbogen außerhalb des Beschnitts mitgedruckt.

Falzmarken – also Falzlinien und Falzkreuze – dienen in der buchbinderischen Weiterverarbeitung als optische Markierungen bei der Einrichtung einer Rill-, Perforier- oder Falzmaschine bzw. als Faltmarkierung bei der handbuchbinderischen Konfektionierung. 1)
Der Terminus »Falzmarke« ist nicht mit dem Begriff »Faltmarke« zu verwechseln.
© Wolfgang Beinert, www.typolexikon.de
Quellen / Literatur / Anmerkungen / Tipps:
↑1 | Tipp: Vorsicht beim Ausgleich von Längendifferenzen! Falzmarken sollten bei umfangreicheren Drucksachen deshalb immer von/mit der Druckerei oder/und der Buchbinderei berechnet werden. Das gilt insbesondere bei Feinst-, Natur- und Künstler- bzw. Designerpapieren, die im Druck sehr stark »nacharbeiten«. |
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