Skip to main content

Barrierefreie Typografie

12. Januar 2026

»Barrierefreie Typografie« bezeichnet im heutigen deutschsprachigen Fachdiskurs einen Sammelbegriff für die typografische Gestaltung von Schriftzeichen (z.B. Buchstaben), Wörtern und zusammenhängenden Texten, die es Menschen mit Sehbehinderungen sowie mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen ermöglicht, schriftliche Informationen ohne zusätzliche Erschwernisse wahrzunehmen, zu erfassen und zu verstehen.

Barrierefreie Typografie zielt dabei auf die Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit textbasierter Informationen. Sie findet sowohl im analogen Schriftsatz (z.B. in Druckerzeugnissen) als auch in digitalen Medien (z.B. auf Websites oder in PDF-Dokumenten) Anwendung. Gebräuchliche alternative Bezeichnungen sind »Hindernisfreie Typografie« und »Inklusionstypografie«; im Englischen wird der Begriff »Accessible Typography« verwendet.

Barrierefreie Typografie hat zum Ziel, die Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit textbasierter Informationen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist der Begriff »barrierefreie Typografie« bisher weder klar noch eindeutig definiert.
Barrierefreie Typografie hat zum Ziel, die Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit textbasierter Informationen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist der Begriff »barrierefreie Typografie« bisher weder klar noch eindeutig definiert.

Allgemeiner Diskurs

Im allgemeinen sozialpolitischen und rechtlichen Diskurs bezeichnet der Begriff »barrierefrei« seit dem späten 20. Jahrhundert im Zusammenhang mit Debatten und gesetzgeberischen Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 1) 2) nicht allein eine formale oder technische Zugänglichkeit. Gemeint ist vielmehr die Möglichkeit, Angebote, Räume, Produkte oder Informationen in der allgemein üblichen Weise nutzen zu können, ohne auf Sonderwege, Sonderlösungen oder kompensatorische Hilfsmittel angewiesen zu sein und möglichst ohne fremde Unterstützung.

In Deutschland ist der Begriff der Barrierefreiheit rechtlich definiert, unter anderem in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Erfasst werden dort bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, Informationssysteme sowie weitere gestaltete Lebensbereiche. 3) Die typografische Gestaltung ist im BGG jedoch nicht ausdrücklich geregelt.

Lediglich § 10 BGG (Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken) nimmt in allgemeiner Form Bezug auf amtliche Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke, ohne konkrete Anforderungen an deren typografische oder gestalterische Ausführung im Sinne einer barrierefreien Gestaltung zu formulieren. 4)

Etymologie

Das Adjektiv »barrierefrei« leitet sich vom Substantiv »Barriere« ab, das aus dem Französischen »barrière« stammt und ursprünglich »Schranke« oder »Sperre« bezeichnet. Dieses wiederum geht auf das französische »barre« zurück, das einen »Balken« oder eine »Stange« meint. Hinzu tritt das adjektivbildende Suffix »frei« im Sinne von »ohne« oder »frei von«. Wörtlich bedeutet »barrierefrei« somit »frei von Barrieren« beziehungsweise »frei von Hindernissen«. Der Begriff bezog sich zunächst auf physische Absperrungen und bauliche Hindernisse. In der Fach- und Rechtssprache wurde er später auf bauliche, technische und informationelle Strukturen übertragen, die ohne nutzungsrelevante Einschränkungen gestaltet sind, insbesondere im Hinblick auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In dieser erweiterten, normativen Bedeutung bildet »barrierefrei« heute einen zentralen Kernbegriff der »Barrierefreiheit« als sozial- und rechtspolitischem Konzept einer inklusiven Umweltgestaltung.

Der Begriff »Typografie« leitet sich etymologisch von dem Wortbestandteil »Typo-« ab, der auf das altgriechische »typos« zurückgeht. Dieses bezeichnete ursprünglich einen »Schlag« oder »Stoß« und später einen »Eindruck«, ein »Muster« oder ein »Bild«. Sprachlich verwandt ist es mit dem Verb »typtein« für »schlagen« oder »hauen«. Über das lateinische »typus« mit der Bedeutung »Figur«, »Bild« oder »Muster« gelangte der Begriff in die neuzeitlichen europäischen Sprachen. Der zweite Wortbestandteil »-graphie« entspricht dem altgriechischen »-graphía« für »Schreiben«, »Darstellen« oder »Beschreiben« und geht auf das Verb »gráphein« zurück, das ursprünglich »ritzen« und später allgemein »schreiben« bedeutete. Zusammengenommen bezeichnet »Typografie« somit das systematische Darstellen, Ordnen und Gestalten von Schriftzeichen.

Problematik

Was unter »barrierefreier Typografie« zu verstehen ist, ist bislang weder klar noch eindeutig definiert. Weder die typografische Fachlehre noch die Gesetzgebung haben bislang verbindliche oder belastbare Vorgaben formuliert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass eine allumfassende, für alle Menschen mit Behinderungen gleichermaßen geeignete Typografie grundsätzlich nicht realisierbar ist. Die Zielgruppen sind in ihren sensorischen, kognitiven und motorischen Voraussetzungen äußerst heterogen, sodass typografische Anforderungen zwangsläufig divergieren und sich teilweise sogar widersprechen. Hinzu kommt, dass viele Akteur:innen, die typografische Lösungen entwickeln oder propagieren, über keine hinreichend fundierte Ausbildung in Typografie, Wahrnehmungspsychologie oder barrierebezogener Gestaltung verfügen.

Der fachliche Diskurs wird daher in weiten Teilen nicht von wissenschaftlicher Forschung oder gestalterischer Expertise getragen, sondern primär von wirtschaftlichen Eigeninteressen einzelner Schriftgestalter:innen, Schrifthändler und Lobbyakteur:innen. 5) Deren Aussagen und Empfehlungen erweisen sich bei genauerer Betrachtung häufig als methodisch unzureichend, verkürzt oder normativ überhöht. Die Folge ist, dass Fach-, Interessen- und Behindertenverbände, Verwaltungsinstitutionen sowie Gesetzgeber mangels belastbarer Alternativen vielfach auf solche unzureichend fundierten Positionen zurückgreifen müssen.

Thesen zur barrierefreien Typografie:

    • Es existiert keine einheitliche Zielgruppe »Menschen mit Behinderung«. Unterschiedliche Behinderungen erfordern die Definition spezifischer Zielgruppen sowie darauf abgestimmter typografischer Maßnahmen.
    • Leichte Sprache fällt nicht in den Bereich der barrierefreien Typografie. Menschen mit Behinderungen und hoher Lesekompetenz empfinden sprachliche Vereinfachungen, zu kurze Sätze und einfache Wörter häufig als unprofessionell oder kindlich, was Ablehnung auslösen kann.
    • Die Leserlichkeit einzelner Schriftzeichen (z.B. Buchstaben) ist von der Lesbarkeit längerer Textpassagen zu unterscheiden; beide Aspekte müssen unabhängig voneinander betrachtet werden.
    • Druckschriften auf Papier und Screen Fonts auf selbststrahlenden Monitoren unterliegen weiterhin unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten.
    • Für einen zielgerichteten barrierefreien Schriftsatz sind makrotypografische und mikrotypografische Kenntnisse erforderlich, ergänzt durch Wissen über Lese-Assistenzsysteme (z.B. Texterkennungssysteme oder Screenreader).
    • Die Auswahl geeigneter Schriften setzt Kenntnisse in der Schriftklassifikation voraus. Pauschale Aussagen, dass Schriften mit oder ohne Serifen grundsätzlich besser oder schlechter lesbar seien, sind nicht zutreffend.
    • Die Anwendung einer Schrift ist entscheidender als deren Typometrie. Eine erfahrene Typograf:in kann selbst mit einer technisch mangelhaften Schrift ein gutes Ergebnis erzielen, während eine wenig engagierte Typograf:in selbst mit einer hervorragenden Schrift nur ein mittelmäßiges Resultat erreicht.
    • Schriftgrade, Schriftstärken, Zeichenbreiten und Laufweiten digitaler Fonts (z.B. OpenType-Fonts) sind relativ. Allgemeine Empfehlungen zu »behindertengerechter« Schriftgrößen und Strichstärken sind daher nur eingeschränkt anwendbar. Entscheidend sind Erfahrung und geübtes typografisches Auge.
    • Kontrast und Farbwahl sind bei Farbenblindheit und eingeschränkter Sehstärke entscheidend für die korrekte Wahrnehmung und Decodierung von Texten.
    • Kürzere Satzbreiten und erhöhter Durchschuss (Zeilenabstand) unterstützen Leser:innen mit kognitiven Einschränkungen dabei, Textinhalte leichter zu erfassen und zu verstehen.
    • Semantik kann als »Grammatik der Schriftmischung« verstanden werden: Klare Auszeichnungshierarchien fördern den Leseprozess und erleichtern die Orientierung im Text.
    • Bei digitalen Schriftträgern sind Anpassbarkeit der Schriftgröße, Zoomfunktionen und skalierbare Vektorschriften von Vorteil, um individuelle Bedürfnisse der Nutzer:innen zu berücksichtigen.
    • Die Nutzung von Assistenztechnologien erfordert spezifische Anforderungen an Fonts, damit Screenreader und andere Hilfsmittel Inhalte korrekt interpretieren können (z.B. OpenType-Features für semantische Auszeichnung, barrierefreie PDFs).

© Wolfgang Beinert, www.typolexikon.de

Quellen / Literatur / Anmerkungen / Tipps:
Quellen / Literatur / Anmerkungen / Tipps:
1 »Menschen mit Behinderung« gilt im Deutschen als politisch korrekt und ist in vielen offiziellen und rechtlichen Kontexten die bevorzugte Formulierung (Stand 01.2026). Zugleich ist »behinderte Menschen« ebenfalls als korrekt anerkannt; beide Varianten werden von Behindertenverbänden und Leitfäden ausdrücklich genannt.
2 Die UN-Behindertenrechtskonvention verwendet ausdrücklich den Begriff »Menschen mit Behinderungen« und definiert ihn in Artikel 1 als zentrale rechtliche Kategorie. Quelle: Die UN-Behindertenrechtskonvention, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, online verfügbar unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf (12.1.2026).
3 Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) § 4 Barrierefreiheit, online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html und nachfolgende Seiten (12.1.2026).
4 Anmerkung: In § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken wird nur in einigen wenigen Zeilen im Allgemeinen auf amtliche Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke verwiesen, jedoch nicht, wie ein »amtlich, barrierefreier Bescheid gestaltet sein soll. Siehe online unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__10.html (12.01.2026).
5 Beispielsweise setzten sich im DIN-Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) für die DIN 1450 »Schriften – Leserlichkeit« Personen durch, deren Einfluss weniger auf fachlicher Reputation beruhte als auf wirtschaftlichen Interessen.
Save the Date
Typografie-Seminar für Professionals aus der Design-, Werbe- und Medienbranche
Berlin
Berlin, Friedrichstraße (Unter den Linden)
Mittwoch, 22. April 2026

Berlin
Berlin, Friedrichstraße (Unter den Linden)
Mittwoch, 16. September 2026

München
München, Karlsplatz (Stachus)
Dienstag, 22. September 2026

Wien
Wien, Favoriten (Hauptbahnhof)
Mittwoch, 23. September 2026